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Aktuelles aus den Rechtsgebieten

03.02.2017 19:54 (7221 x gelesen)

Der Hinweis "Eltern haften für ihre Kinder" findet sich an jeder Baustelle. Mancher Geschädigte wünscht sich, daß es so einfach wäre. Eltern haften nicht für ihre Kinder. Sie haften, wenn sie eine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben, also wegen Verletzung ihrer eigenen Pflicht und nicht, weil ein Kind schuldhaft und rechtswidrig gehandelt hätte. Im folgenden sind drei Urteile des BGH dargestellt, jeweils mit Verlinkung zum Volltext. Es geht einmal um illegales Filesharing (Urheberrechtsverletzung, Peer-to-Peer-Netzwerk P2P). Zwei Urteile befassen sich mit Sachbeschädigungen an geparkten Fahrzeugen durch zwei minderjährige Brüder, die unbeaufsichtigt gespielt haben.



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