Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
Datum 09.04.2013 11:54 | Thema: Arbeitsrecht
| Am 08.04.2013 wurde im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung verkündet: Ab dem 01.07.2013 gelten damit höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.
Ab dem 01.07.2013 wird der monatlich unpfändbare Grundbetrag von bisher 1.028,89 Euro auf 1.045,04 Euro erhöht. Zu diesem Betrag kommen, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, monatlich 393,30 Euro (bisher: 387,22 Euro) für die erste und um jeweils weitere 219,12 Euro (bisher 215,73 Euro) für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt wird, hinzu. Vom Mehrbetrag, den der Schuldner über den so ermittelten pfändungsfreien Betrag hinaus verdient, verbleibt ihm ebenfalls ein bestimmter Anteil.
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