Berechnung der Kündigungsfrist
Datum 15.04.2011 13:51 | Thema:
| Nach § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB werden zur Bestimmung der gesetzlichen Kündigungsfrist Zeiten der Beschäftigungsdauer nicht berücksichtigt, die vor Vollendung des 25. Lenensjahres des Arbeitnehmers liegen. - Diese Norm ist rechtswidrig! Nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19.01.2010, 2 U 386/10 (Fall Kücükdeveci) verstößt dies gegen Europarecht und stellt eine verbotene Altersdirkriminierung dar. § 622 Abs. 2, Satz 2 BGB darf damit nicht mehr angewendet werden! Bei der Bemessung der Kündigungsfrist sind also jedenfalls auch Beschäftigungszeiten zu berücksichtigen, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen.
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