Neue Rechtsprechung zur Schadensregulierung auf Neuwagenbasis

Datum 21.06.2011 16:08 | Thema: Verkehrsrecht

Die 13. Zivilkammer des LG Saarbrücken hat mit Urteil vom 20.05.2011, Az: 13 S 27/11 die am 17.05.2011 hier veröffentlichten Grundsätze zur Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bestätigt. Ergänzend ist zu sagen, daß auf Neuwagenbasis unter bestimmten engen Voraussetzungen auch dann reguliert werden kann, wenn das Fahrzeug eine höhere Laufleistung als 1000 km, aber eine niedrigere als 3000 km aufweist und durch die Reparatur ein Zustand wie vor dem Unfall auch nicht annähernd erreicht werden kann.

Lesen Sie bitte hierzu den verlinkten Beitrag

"Schadensregulierung auf Neuwagenbasis"

vom 17.05.2011





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