Gleichbehandlung

Datum 20.07.2021 17:00 | Thema: 

Zur (rechtsgrundlosen!) Geldstrafe für die norwegischen Beach-Handballerinnen, weil sie Shorts getragen haben.

Ist das Arbeitsrecht?


Jeder Bereich, in dem Ungleichbehandlung praktiziert wird, verdient größte Aufmerksamkeit - und wo sie nicht gerechtfertigt ist, größtmöglichen Widerstand!

Hier geht es jetzt um Ungleichbehandlung von Frauen und Männern. Es geht um Diskriminierung und scheinbar um billigsten Sexismus der Internationalen Handball Föderation IHF:

Zitat aus "Spiegel-online" vom 19.07.2021:

"Norwegens Beachhandballerinnen sind nach einer Protestaktion bei der Europameisterschaft im bulgarischen Warna gegen die Kleidervorschriften des Dachverbands mit einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt worden. Die Spielerinnen hatten ... statt der vorgeschriebenen Bikinihosen etwas längere Sporthosen getragen. Die Disziplinarkommission der Europäischen Handball-Föderation (EHF) bewertete dies am Montag als »Fall unangemessener Bekleidung«. Der Weltverband IHF schreibt vor, dass Männer während ihrer Beachhandballspiele Shorts tragen müssen, die »mindestens zehn Zentimeter« über dem Knie enden. Spielerinnen müssen hingegen Bikinihosen tragen, die eng anliegend sind und eine Seitenbreite von »maximal zehn Zentimetern« aufweisen." (Zitatende)

ABER: Das Regelwerk ist diesbezüglich mangelhaft. Nicht nur, daß kein Grund erkennbar ist, warum Frauen nicht auch Shorts tragen dürfen sollten, außer daß dadurch sexistischen Spannern dann gewisse Ein- und Ausblicke versperrt sein könnten. Im Vorwort zu den Regeln des IHF  steht:

"Die Regeln sind mit Ausnahme von Regel 3 (Ballgröße) für weibliche und männliche Teilnehmer gleichermaßen anwendbar. "

Also unterscheidet das Regelwerk zwingend nur bezüglich der Ballgröße unter den Geschlechtern männlich und weiblich, hinsichtlich Kleidung (Regel 4:8) aber gemäß eindeutigem Wortlaut nicht! Männer dürfen also auch Bikinihosen und Frauen Shorts und Tanktops tragen, wenn sie wollen!

Es ist ganz schwer, bei ungerechtfertigter Ungleichbehandlung (hierzulande regelt das das AGG) sachlich zu bleiben. Vielleicht haben die Urheber des Regelwerks angesichts der potentiellen "Aussichten", die sie sich mit dieser Kleiderordnung verschaffen wollten, einen Moment geifernder Geistesschwäche durchlebt....wahrscheinlicher erscheint es, dass dies ein Dauerzustand ist.

Nicht der einzige Sportverband, der zeigt, daß die schönen Phrasen in den Präambeln von Sportsgeist, Fairplay, Gleichheit usw. leider nur leere Worthülsen sind. Beim IHF wirkt es nun schon polemisch, wenn das Regelwerk beginnt mit: "Achte auf die Gesundheit, Würde und den Körper der Spieler".





Dieser Artikel stammt von Strafrecht Stuttgart, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Nachbarschaftsrecht, Rechtsanwalt Jelden
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