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Rechtsanwalts-Kanzlei Jelden, Stuttgart, Strafrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Nachbarrecht, Arbeitsrecht
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Spezialist im Nachbarrecht

Baden-Württemberg und gerade der Stuttgarter Raum ist auch bekannt für die Kehrwoche. Sie ergibt sich z. B. aus einem Mietvertrag, einer Hausordnung und auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück i. d. R. durch kommunale Satzung der Gemeinde (z. B. Satzung über das Reinigen, Räumen und Streuen der Gehwege in Stuttgart vom 22.09.2011).

Im ländlichen Raum kann eine "Verstädterung" zu Konflikten zwischen Zugezogenen und dort bestehenden landwirtschaftlichen Betrieben und Selbstversorgern führen.

Auch die Verdichtung von Lebensraum mit kleineren Grundstücken birgt Konflikte. Je kleiner der Garten, desto nachteiliger können sich z. B. Aufschüttungen, zu nah gepflanzte großwüchsige Bäume, hohe Hecken, ein hoher Sichtschutz, ein unzulässiges Fenster oder eine zu grenznahe Terrasse des Nachbarn auswirken.

Am besten ist es wohl, wenn man sich ungeachtet der gesetzlichen Regeln einig ist. Die schönsten Gärten sind oft grob "nachbarrechtswidrig" und es stört keinen. Wenn doch, sollte man sorgfältig abwägen, ob man für einen überhängenden Ast ein gutes oder wenigstens neutrales nachbarschaftliches Verhältnis riskieren möchte und behutsam vorgehen. Ein Koflikt sollte sachlich geklärt werden, aber wo es nötig ist, ist mancher Nachbar auch einmal in seine Schranken zu weisen.

Zu typischen Problemen gehören z. B.

  • Baumbestand, lebende Einfriedung (Hecke, Rankhilfe)
  • Grenzabstand von Pflanzungen und baulichen Anlagen (z. B. Lichtöffnungen, Fenster)
  • Ausblick gewährende Anlagen (Terrassen, Dachterrassen, Balkone, Erker)
  • Grenzbebauung, z. B. Garage, tote Einfriedung (Mauer, Zaun, Palisade), Aufschüttung, Abgrabung
  • sonstige Grenzstreitigkeiten, z. B. Grenzeinrichtung, Abmarkung, Überbau, Wärmedämmung
  • Immissionen, z. B. ästhetische (Gartenzwerge), Beleuchtung, Musizieren, Nachtruhe, Zigarettenrauch, sonst. Gerüche, Grillen, Maschinenlärm, Erschütterungen
  • Nachbarschaftsstreit, Überwachungsanlagen, Kameras, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nötigung, Nachstellung (Stalking), Bedrohung, Körperverletzung
  • Grunddienstbarkeiten (Wegerecht, Überfahrtsrecht, sonstige Dienstbarkeiten)
  • Tierhaltung (landwirtschaftlich, privat)

Gerne können Sie das → Kontaktformular nutzen, um Ihr Anliegen zu schildern.

→ Link zur akutellen Nachbarrechts-Broschüre des Justizministeriums Baden-Württemberg, Stand November 2021 (pdf)

Weitere Infos zu Gesetzen, Fällen und Urteilen im Nachbarrecht  → www.nachbarrecht-stuttgart.de.

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© Rechtsanwalt Andreas Jelden, Stuttgart  | Tel 0711-78 78 530 | Fax 0711- 70 72 72 62
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