Arbeitsstrafrecht
Es gelten grundsätzlich die allgemeinen Informationen zum Strafrecht.
Arbeitsstrafrecht ist an sich kein eigenständiges Rechtsgebiet. Z. B. beim Vorenthalten von Arbeitsentgelt handelt es sich im Grunde um einen Betrugstatbestand. Eine gute Verteidigung setzt aber bei Sachverhalten, in denen Strafrecht und Arbeitsrecht miteinander verflochten sind, auf beiden Rechtsgebieten vertiefte Kenntnisse voraus.
Es geht dabei um Präventivberatung (Compliance), Verteidigung in Strafverfahren, mitunter auch Vertretung des Arbeitgebers als Opfer von Straftaten.
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; strafbefreiende Selbstanzeige
- Beitragshinterziehung, Steuerverkürzung, Steuerhinterziehung
- Erschleichen von Sozialleistungen
- Schwarzarbeit
- Lohnwucher
- Illegale Beauftragung oder Erwerbstätigkeit nach Aufenthaltsgesetz
- mittelbare illegale Beschäftigung
- Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung als Arbeitskraft
- illegale Arbeitnehmerüberlassung, illegale Arbeitnehmerentsendung
- Verstöße gegen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtliche Vorschriften (ArbZG, JArbSchG, MuSchG, HAG, SGB IX, BDSG, ...)
- Straftaten gegen/durch Organe der Betriebsverfassung