24.11.2011 17:14 (12999 x gelesen)
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterfallen Verträge, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Partnerschaftsvermittlung bzw. -anbahnung zum Gegenstand haben, dem § 627 BGB, wobei ein Ausschluss des Kündigungsrechtes durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unzulässig ist. Ebenso wurde nun mit Urteil des AG Stuttgart vom 04.10.2011, 4 C 3714/11 über einen Vertrag mit einer online-Partnervermittlung entschieden.