08.06.2011 19:03 (6178 x gelesen)
Die AGB-Klausel "erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten" genügt nicht dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), wenn sich der Umfang der danach ohne zusätzliche Vergütung zu leistenden Überstunden nicht hinreichend deutlich aus dem Arbeitsvertrag ergibt.
15.04.2011 13:51 (6296 x gelesen)
Nach § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB werden zur Bestimmung der gesetzlichen Kündigungsfrist Zeiten der Beschäftigungsdauer nicht berücksichtigt, die vor Vollendung des 25. Lenensjahres des Arbeitnehmers liegen. - Diese Norm ist rechtswidrig!
14.04.2011 11:43 (7156 x gelesen)
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 06.04.2011, 7 AZR 716/09 ist die zeitliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund auch bei früherer Beschäftigung bei diesem Arbeitgeber zulässig, wenn diese frühere Beschäftigung bereits mehr als drei Jahre zurückliegt.