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Aktuelles aus den Rechtsgebieten

05.12.2012 16:22 (5871 x gelesen)

Ab 01.01.2013 gilt ein höherer Selbstbehalt zugunsten Unterhaltspflichtiger gegenüber Kindern, Ehegatten, Kindsmutter, bzw. -vater und Eltern

Die unterschiedlichen Selbstbehalte sind unter (Mehr Infos) dargestellt.



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