05.12.2012 16:22 (5871 x gelesen)
Ab 01.01.2013 gilt ein höherer Selbstbehalt zugunsten Unterhaltspflichtiger gegenüber Kindern, Ehegatten, Kindsmutter, bzw. -vater und Eltern
Die unterschiedlichen Selbstbehalte sind unter (Mehr Infos) dargestellt.