07.04.2011 14:10 (6384 x gelesen)
Das Bundesjustizministerium, vertreten durch die aktuelle Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schlägt eine dreigeteilte Insolvenzrechtsreform vor:
- Ein Gesetzesentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen zur Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen liegt bereits vor.
- Bei der Verbraucherinsolvenz soll gemäß Koalitionsvertrag die Zeit der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre halbiert werden.
- Schließlich wird das Thema Konzerninsolvenz behandelt.