Können sich Nachbarn untereinander nicht einig werden, führt der übliche Weg hierzulande zunächst zum Rechtsanwalt, dann zum Schlichter (s. Schlichtungsgesetz Baden-Württemberg) und nötigenfalls anchließend noch zum Richter.
Das es auch anders geht, zeigt ein 71-jähriger Australier in einem Vorort von Sydney: Nachdem man sich im Streit über eine Grenzhecke nicht einig werden konnte, vermutete der Rentner wohl eine praktikable Lösung des Prolems darin, seiner Nachbarin eine Fingerspitze mit der Gartenschere abzutrennen. Gleichwohl, im Interview gibt er sich ahnungslos: Im Eifer der Gartenarbeit muß der Finger wohl irgendwie zwischen die Klingen seiner Schere geraten sein.
Zwar konnte die Fingerspitze am Neujahrstag wieder angenäht werden, dennoch ist diese Methode keineswegs ratsam. Ein Gerichtsverfahren läßt sich so nicht vermeiden: Am 30.01.2013 wird das zuständige Gericht in Hornsby über den Sachverhalt zu entscheiden haben, dabei allerdings weniger die Hecke, als vielmehr den Straftatbestand der schweren Körperverletzung beurteilen. Ergo: Nicht empfehlenswert!