Das Amtsgericht Stuttgart Bad-Cannstatt hatte am 20.04.2011 über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall zu entscheiden. Kläger und Beklagter Ziff. 1 kamen sich in ihren Fahrzeugen entgegen. Die verbleibende Fahrbahnbreite betrug wegen auf der Fahrbahnseite des Beklagten Ziff. 1 abgestellter Fahrzeuge noch 5,0 m. Das Fahrzeug des Klägers war 2,0 m breit, das des Beklagten 2,05 m. Das Gericht legte aufgrund der konkreten Umstände des Falles eine Haftungsqoute von 50 % fest.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute, 04.05.2011 über vier Verfassungsbeschwerden gegen die Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach Ablauf der zehnjährigen Höchstfrist und die nachträgliche Anordnung der Unterbringung entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 03.03.2011 entschieden, dass ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis nicht zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach § 4 Abs. 2 S. 3 StVG führt.
Ein Internet-Anschlussinhaber, der in Verdacht steht, Urheberrechtsverletzungen durch
Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse begangen zu haben, und dessen Provider
aufgrund einer Gestattung nach § 101 Abs. 9 UrhG Auskunft unter Verwendung der Verkehrsdaten (der ermittelten IP-Adresse) über Namen und Anschrift des Nutzers erteilt hat, steht gegen den Gestattungsbeschluss ein eigenes Beschwerderecht zu, denn er ist durch die richterliche Gestattungsanordnung beschwert (Aufgabe OLG Köln, 5. Mai 2009, 6 W 39/09)
s. auch Abmahnung
BGH 1 StR 582/10 - Beschluss vom 12. Januar 2011
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 12. Mai 2010 mit den Feststellungen aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO).
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.