Dreiste Instrumentalisierung des Vorfalls durch die AfD
Das BAG hat 2011 eine arbeitsrechtlich für Arbeitnehmer katastrophale und verfassungsrechtlich wegen Mißachtung des Grundsatzes der Gewaltenteilung (gelinde gesagt) höchst bedenklliche Entscheidung getroffen: Die sachgrundlose (kalendermäßige) Befristung von Arbeitsverträgen soll - trotz des eindeutigen Wortlauts des Gesetzes - zulässig sein, wenn der/die Arbeitnehmer/in in den letzten drei Jahren davor nicht vom selben Arbeitgeber beschäftigt wurde. Jetzt hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 06.06.2018, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 die notwendige Korrektur vorgenommen - und eine Schelte an der Rechtsprechung des BAG nicht unterlassen.
One of the most shocking news in 2016 was the result of the election of Donald Trump.
Even without prejudice against the USA it seemed to be impossible, so many Americans would vote for him. But even after he showed his supreme contempt for Women and veterans, he could become president!
Die Reihenfolge der Artikel auf spiegel.de am 18.06.2018, 12:15 Uhr:
1. Audi-Chef Rupert Stadler festgenommen
2. +++ Newsblog zu Unionsstreit +++ Seehofer will bei Zurückweisungen schrittweise vorgehen
3. Trumps Einwanderungspolitik: Die Antithese zu Amerika
4. Niedergang der SPD - Genosse Gabriel hat's allein verbockt
5. Werbung für Artikel auf Spiegel+
6. - 14. (!!!) Fußball-WM 2018
Interessante aber fehlende Nachrichten und Statistiken wären doch auch, „wieviele nordkoreanische Zwangsarbeiter mußten beim Bau des Stations mitwirken“, in dem das aktuelle Spiel läuft und „wieviele nordkoreanische Zwangsarbeiter sind dabei zu Tode gekommen“. Und „wie ist die (Menschen)Rechtslage z. B. bezgl. Regimekritikern, Journalisten, Tschetschenen, Homosexuellen usw.?“ Darüber liest man (zur Zeit) kein Wort (mehr). Danach muß man wirklich gründlich suchen. Sicher: Investigative "Größen" wie Beckenbauer, die Kathar besucht haben, haben auch Russland besucht und keine Menscherechtsverletzungen beobachtet. Und die FIFA hat Menschenrechtsverletzungen „scharf verurteilt“. Wenn das nicht überzeugend und beruhigend ist.
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17 über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess entschieden.