Die Reihenfolge der Artikel auf spiegel.de am 18.06.2018, 12:15 Uhr:
1. Audi-Chef Rupert Stadler festgenommen
2. +++ Newsblog zu Unionsstreit +++ Seehofer will bei Zurückweisungen schrittweise vorgehen
3. Trumps Einwanderungspolitik: Die Antithese zu Amerika
4. Niedergang der SPD - Genosse Gabriel hat's allein verbockt
5. Werbung für Artikel auf Spiegel+
6. - 14. (!!!) Fußball-WM 2018
Interessante aber fehlende Nachrichten und Statistiken wären doch auch, „wieviele nordkoreanische Zwangsarbeiter mußten beim Bau des Stations mitwirken“, in dem das aktuelle Spiel läuft und „wieviele nordkoreanische Zwangsarbeiter sind dabei zu Tode gekommen“. Und „wie ist die (Menschen)Rechtslage z. B. bezgl. Regimekritikern, Journalisten, Tschetschenen, Homosexuellen usw.?“ Darüber liest man (zur Zeit) kein Wort (mehr). Danach muß man wirklich gründlich suchen. Sicher: Investigative "Größen" wie Beckenbauer, die Kathar besucht haben, haben auch Russland besucht und keine Menscherechtsverletzungen beobachtet. Und die FIFA hat Menschenrechtsverletzungen „scharf verurteilt“. Wenn das nicht überzeugend und beruhigend ist.
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 15.05.2018, VI ZR 233/17 über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess entschieden.
Teil 1:
Auszug aus der Geschichte von Volkswagen betreffend Enteignung, Zwangsarbeiter, KZ Arbeitsdorf, Vergeltungswaffe V1, Umweltverschmutzung durch Abschaltvorrichtung bei der Abgasreinigung, Tierversuche, Menschenversuche.
Nach § 622 Abs 2 BGB gelten für Arbeitgeberkündigungen verlängerte Kündigungsfristen, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen länger als 2 Jahre bestanden hat. Diese Vorschrift gilt auch für Hausangestellte. Der private Haushalt ist als Betrieb i. S. d. § 622 Abs 2 BGB anzusehen.