Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 18.01.2017, VIII ZR 234/15 mit der Frage befasst, ob die Ausschreibung eines Gebrauchtwagens im Schengener Informationssystem (SIS) einen den Käufer zum Rücktritt berechtigenden Rechtsmangel (§ 433 Abs. 1 Satz 2*, § 435 Satz 1 BGB**) darstellen kann.
Beim SIS handelt es sich um eine Datenbank, die unter anderem Informationen über gestohlene oder vermisste Fahrzeuge enthält. Zuständige nationale Behörden wie Polizei und Grenzschutz können hier Ausschreibungen zu Personen und Gegenständen eingeben bzw. abfragen.
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Ein Klageverzicht in einem formularmäßigen Aufhebungsvertrag, der der Vermeidung einer vom Arbeitgeber angedrohten außerordentlichen Kündigung dienen soll, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen i. S. v. § 307 I, II Nr. 1 BGB, wenn ein verständiger Arbeitgeber die angedrohte Kündigung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen durfte, die Drohung also widerrechtlich i. S. d. § 123 BGB ist.
Der Mensch ist zu menschlich.