Das Bundesverfassungsgericht bestätigt mit Beschluss vom 09.04.2014, 1 BvR 3185/09 die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.09.2009, 1 AZR 972/08 zur Zulässigkeit einer Flasmob-Aktion, die zur Unterstützung eines rechtmäßigen Streiks organisiert wurde, um die Weiterführung des Betriebs durch sog. Streikbrecher zu beeinträchtigen.
Das BAG hatte bereits 2011 entschieden und diese Entscheidung in einem weiteren Urteil bestätigt, dass die sachgrundlose (kalendermäßige) Befristung eines Arbeitsverhältnisses mit einem zuvor bereits beim selbem Arbeitgeber beschäftigen Arbeitnehmer dann entgegen dem klaren Wortlaut des § 14 II 2 TzBfG zulässig sei, wenn mindetens in den letzten 3 Jahren zuvor kein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien vorlag.
Das LAG Baden-Württemberg sieht das anders und widerspricht dem BAG, das nun über die Revison zu entscheiden hat. Auch wenn eher zu erwarten wäre, dass das BAG bei seiner letzten Auslegung bleibt, sollten Arbeitgeber vorsichtig sein und ehemalige Arbeitnehmer, wenn befristet, dann - sofern möglich - nur mit Sachgrund befristet beschäftigen.
Bei Mietwohnungen wird mit jährlicher Regelmäßigkeit die Heizungsablesung angekündigt. Mieter erhalten einen Brief oder es findet sich im Hausflur ein Aushang, wodurch dem Mieter/den Mietern der Termin zur Heizungsablesung bekannt gegeben wird. Was ist zu tun, wenn der Termin vom Mieter nicht wahrgenommen werden kann?
Das LAG Hamm hat die Unwirksamkeit zweier Verdachtskündigung bestätigt, die gegenüber einem Informationstechniker in der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises ausgesprochen wurden. Diesem war gekündigt worden, weil er angeblich illegal über den Dienstrechner Musikalben und Filme heruntergeladen haben soll.
In Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen den weitläufig bekannten amtierenden Präsident des FC Bayern München und Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG Ulrich Hoeneß wurde diskutiert, ob mit Hinweis auf ein Urteil des BGH bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe ein Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.