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Aktuelles

Aktuelles aus den Rechtsgebieten

18.03.2014 23:24 (6469 x gelesen)

Das LAG Hamm hat die Unwirksamkeit zweier Verdachtskündigung bestätigt, die gegenüber einem Informationstechniker in der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises ausgesprochen wurden. Diesem war gekündigt worden, weil er angeblich illegal über den Dienstrechner Musikalben und Filme heruntergeladen haben soll.



11.03.2014 21:27 (6536 x gelesen)

In Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen den weitläufig bekannten amtierenden Präsident des FC Bayern München und Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG Ulrich Hoeneß wurde diskutiert, ob mit Hinweis auf ein Urteil des BGH bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe ein Freiheitsstrafe noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.




12.02.2014 20:11 (6284 x gelesen)

Leitsätze des BFH zum Urteil vom 14.03.2012, XI R 33/09:


1. Die Verpflichtung eines Unternehmers, seine Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß.
2. Beantragt der Unternehmer, zur Vermeidung von unbilligen Härten die Umsatzsteuer-Voranmeldungen (weiterhin) nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck in Papierform abgeben zu dürfen, muss das Finanzamt diesem Antrag entsprechen, wenn dem Unternehmer die elektronische Datenübermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist.
3. Liegt eine solche wirtschaftliche oder persönliche Unzumutbarkeit nicht vor, verbleibt es bei dem Anspruch des Unternehmers auf ermessensfehlerfreie Entscheidung des Finanzamts über diesen Antrag.
4. Der Unternehmer darf vom Finanzamt hinsichtlich der zur Erfüllung der Erklärungspflicht auf elektronischem Weg erforderlichen Hard- und Software grundsätzlich nicht auf den Internetzugang anderer "Konzerngesellschaften" verwiesen werden.



23.01.2014 15:07 (5176 x gelesen)

Laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts kann die Bezeichnung als "durchgeknallte Kuh" - abhängig vom Kontext - ehrverletzend sein. Dem sollte man unschwer zustimmen können.

Für den Betreiber dieser Seite aus aktuellem Anlaß interessant, nachdem er im Rahmen des Plädoyers für ein bestimmtes zurückliegendes Verhalten einer Zeugin die Worte "ein Benehmen wie eine aufgeschreckte Kuh" fand.



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