Menu
Startseite Startseite
Die Kanzlei Die Kanzlei
Strafrecht Strafrecht
Verhalten Verhalten
Durchsuchung Durchsuchung
Verhaftung / U-Haft Verhaftung / U-Haft
Pflichtverteidigung Pflichtverteidigung
Jugendstrafrecht Jugendstrafrecht
Arbeitsstrafrecht Arbeitsstrafrecht
Verkehrsrecht Verkehrsrecht
Bußgeldbescheid Bußgeldbescheid
Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeit
Verkehrsstrafrecht Verkehrsstrafrecht
Verkehrsunfall Verkehrsunfall
Nachbarrecht Nachbarrecht
Arbeitsrecht Arbeitsrecht
Begriffe des Arbeitsrechts Begriffe des Arbeitsrechts
Rechtsquellen des Arbeitsrechts Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Abschluß des Arbeitsvertrags Abschluß des Arbeitsvertrags
Inhalt des Arbeitsverhältnisses Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Leistungsstörungen Leistungsstörungen
Beendigung des Arbeitsvertrags Beendigung des Arbeitsvertrags
Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzgesetz
Änderungskündigung Änderungskündigung
Formulare Formulare
Recht von A-Z Recht von A-Z
Nachbarrecht Nachbarrecht
Neues aus dem Recht Neues aus dem Recht
Kontakt Kontakt
Impressum Impressum
Datenschutz Datenschutz
Aktuelles

Aktuelles aus den Rechtsgebieten

03.02.2017 19:54 (7716 x gelesen)

Der Hinweis "Eltern haften für ihre Kinder" findet sich an jeder Baustelle. Mancher Geschädigte wünscht sich, daß es so einfach wäre. Eltern haften nicht für ihre Kinder. Sie haften, wenn sie eine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben, also wegen Verletzung ihrer eigenen Pflicht und nicht, weil ein Kind schuldhaft und rechtswidrig gehandelt hätte. Im folgenden sind drei Urteile des BGH dargestellt, jeweils mit Verlinkung zum Volltext. Es geht einmal um illegales Filesharing (Urheberrechtsverletzung, Peer-to-Peer-Netzwerk P2P). Zwei Urteile befassen sich mit Sachbeschädigungen an geparkten Fahrzeugen durch zwei minderjährige Brüder, die unbeaufsichtigt gespielt haben.



PrinterFriendly
Druckoptimierte Version
Fusszeile
© Rechtsanwalt Andreas Jelden, Stuttgart  | Tel 0711-78 78 530 | Fax 0711- 70 72 72 62
E-Mail: info@rechtsanwalt-jelden.de |

 
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*