Menu
Startseite Startseite
Die Kanzlei Die Kanzlei
Strafrecht Strafrecht
Verhalten Verhalten
Durchsuchung Durchsuchung
Verhaftung / U-Haft Verhaftung / U-Haft
Pflichtverteidigung Pflichtverteidigung
Jugendstrafrecht Jugendstrafrecht
Arbeitsstrafrecht Arbeitsstrafrecht
Verkehrsrecht Verkehrsrecht
Bußgeldbescheid Bußgeldbescheid
Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeit
Verkehrsstrafrecht Verkehrsstrafrecht
Verkehrsunfall Verkehrsunfall
Nachbarrecht Nachbarrecht
Arbeitsrecht Arbeitsrecht
Begriffe des Arbeitsrechts Begriffe des Arbeitsrechts
Rechtsquellen des Arbeitsrechts Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Abschluß des Arbeitsvertrags Abschluß des Arbeitsvertrags
Inhalt des Arbeitsverhältnisses Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Leistungsstörungen Leistungsstörungen
Beendigung des Arbeitsvertrags Beendigung des Arbeitsvertrags
Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzgesetz
Änderungskündigung Änderungskündigung
Formulare Formulare
Recht von A-Z Recht von A-Z
Nachbarrecht Nachbarrecht
Neues aus dem Recht Neues aus dem Recht
Kontakt Kontakt
Impressum Impressum
Datenschutz Datenschutz
Aktuelles

Aktuelles aus den Rechtsgebieten

Verkehrsrecht : Mordversuch gegen Frank Magnitz (AfD)???
17.01.2019 14:27 (2752 x gelesen)

Dreiste Instrumentalisierung des Vorfalls durch die AfD

Es ist schon eine Frechheit, wenn Frau Dr. Weidel mit ach so erschütterter Mine und Herr Gauland von einem Mordversuch sprechen. Zudem mit - für die AfD ja nicht unüblichen - Unwahrheiten: Mit einem Kantholz sei er niedergeschlagen und am Boden liegend sei auf seinen Kopf eingetreten worden.

Zum Glück gibt es ein Video des Vorfalls: Die Hetze der AfD - natürlich für die AfD auch nicht unüblich, es ist ja deren Instrument - gegen den/die Täter läuft ins Leere. Es gab kein Kantholz und keine Tritte gegen den am Boden liegenden Magnitz.

So etwas erfüllt allenfalls einen Körperverletzungstatbestand. Es ist kein Mordversuch. Auch wenn man noch so verdrehte Rechtsansichten hat.

Nein, das ist auch kein Anschlag auf die Demokratie. Auch nicht deshalb, weil Magnitz Bundestagsabgeordneter ist.

Es ist auch zweifelhaft, dies mit den Worten "Gewalt erzeugt Gegengewalt" zu verurteilen. Kann denn die Tat nicht vielleicht die Gegengewalt sein, die die AfD mit deren Formen von Gewalt provoziert, erzeugt?

Erstaunlich, wenn Christian Weber (SPD) die Tat für unfassbar hält. Er sagt, man überzeuge im Parlament mit Argumenten. Die Tat geschah ja aber gar nicht im Parlament und wahrscheinlich auch nicht durch Parlamentarier. Die Tat ist grundsätzlich auch nicht schwerwiegender als sonstige Körperverletzungen, die leider täglich mehrfach in Deutschland passieren. Er hätte sich das in diesem Land nicht vorstellen können. Herr Weber ist 1946 geboren. 16 Jahre vor seiner Geburt, 1930 wurde die NSDAP in den Reichstag gewählt und damit begann schrecklichste Gewalt - auch im Reichstag. Hätte man damals Hitlers Schergen mit Kanthölzern niedergeknüppelt und getreten, wäre der Menschheit zugunsten der Menschlichkeit viel erspart geblieben. Mit Argumenten konnte man auch da nicht sehr weit kommen. Höchstens in Haft oder noch schlimmer, in Konzentrationslager.

Toleranz hat ihre Grenzen bei der Intoleranz anderer.


Zurück Druckoptimierte Version Diesen Artikel weiterempfehlen... Druckoptimierte Version
Die hier veröffentlichten Artikel und Kommentare stehen uneingeschränkt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Autors.
PrinterFriendly
Druckoptimierte Version
Fusszeile
© Rechtsanwalt Andreas Jelden, Stuttgart  | Tel 0711-78 78 530 | Fax 0711- 70 72 72 62
E-Mail: info@rechtsanwalt-jelden.de |

 
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*