Menu
Startseite Startseite
Die Kanzlei Die Kanzlei
Strafrecht Strafrecht
Verhalten Verhalten
Durchsuchung Durchsuchung
Verhaftung / U-Haft Verhaftung / U-Haft
Pflichtverteidigung Pflichtverteidigung
Jugendstrafrecht Jugendstrafrecht
Arbeitsstrafrecht Arbeitsstrafrecht
Verkehrsrecht Verkehrsrecht
Bußgeldbescheid Bußgeldbescheid
Ordnungswidrigkeit Ordnungswidrigkeit
Verkehrsstrafrecht Verkehrsstrafrecht
Verkehrsunfall Verkehrsunfall
Nachbarrecht Nachbarrecht
Arbeitsrecht Arbeitsrecht
Begriffe des Arbeitsrechts Begriffe des Arbeitsrechts
Rechtsquellen des Arbeitsrechts Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Abschluß des Arbeitsvertrags Abschluß des Arbeitsvertrags
Inhalt des Arbeitsverhältnisses Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Leistungsstörungen Leistungsstörungen
Beendigung des Arbeitsvertrags Beendigung des Arbeitsvertrags
Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzgesetz
Änderungskündigung Änderungskündigung
Formulare Formulare
Recht von A-Z Recht von A-Z
Nachbarrecht Nachbarrecht
Neues aus dem Recht Neues aus dem Recht
Kontakt Kontakt
Impressum Impressum
Datenschutz Datenschutz
Aktuelles

Aktuelles aus den Rechtsgebieten

Verkehrsrecht : Missbrauchsvorwürfe im Sündenpfuhl katholische Kirche
28.01.2022 09:44 (910 x gelesen)

Am 26.01.2022, sechs Tage nach Präsentation des vom Erzbistum München und Freising in Auftrag gegebenen Gutachtens über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche (mindestens 497 Opfer und 235 mutmaßliche Täter), berichtet der Spiegel (online) von einem extremen Anstieg von Kirchenaustritten.

Mit welchen Lügen die katholische Kirchen ihr Verhalten fortsetzt (nur ein kleiner Ausschnitt) und welche Erkenntnisse das Gutachten bringt:



Kardinal Wetter wird zitiert (Titel: “Kardinal Wetter entschuldigt sich – und bestreitet viele Vorwürfe”), der zwar sagt, es tue ihm von Herzen leid und daß sein Umgang mit Pfarrer Peter H. (dieser wird in der Presse teils als “Sex-Pfarrer”, sein Fall als “Pädophilie-Fall” bezeichnet) ihn mit Scham und Trauer erfülle. - Jetzt, da die Wahrheit, seine Mitschuld ans Licht gekommen ist. Er sagt, er sei dem Schutz der Kinder und Jugendlichen nicht im notwendigen Maß gerecht geworden. Die Wahrheit ist, er hat die Kinder und Jugendlichen an diesen Pfarrer schutzlos und wissend ausgeliefert. Er hat sie ihm quasi zugeführt. Er hat damit nicht “nur” weggesehen. Kardinal Wetter besitzt sogar die Unverschämtheit, die Zweifel an der Glaubhaftigkeit seiner “Scham und Trauer”, sofern sie den Opfern überhaupt gelten sollte, aufwirft, zu bagatellisieren und sich herauszureden, wie jeder Straßendieb im Verfahren vor dem Strafrichter: Er sagt, in sechs der 21 Fälle, in die er gemäß Gutachtern verwickelt sein soll, läge gar kein Missbrauch vor und ein Name sei ihm völlig unbekannt, die Fakten der 21 Fälle belegten nicht pauschal ein Fehlverhalten in 21 Fällen. - Nun, der Pfarrer Peter H. hat viele Kinder missbraucht, deren Seelen zerstört. An jedem einzelnen Missbrauchsfall (die gesamte Causa Pfarrer H. wird dabei nur als ein Fall gezählt) tragen Sie, Herr Wetter eine Mitschuld, sind Sie Mittäter. Zumindest bzgl allen Fällen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie ihn in die Gemeinde Garching versetzt haben. Auch Sie sind Täter. Sie haben – wie leider sehr viele Ihrer Kollegen - mindestens den gleichen Tatbeitrag geleistet wie z. B. Sabrina K., die nichts dagegen unternommen hat, dass ihr eigener Sohn von deren Lebensgefährten fast zwei Jahre lang unzählige Male vergewaltigt und gegen Entgelt anderen Pädophilen zugeführt wurde (Missbrauchskomplex Münster). Sie, Träger des großen Verdienstkreuzes, Ehrenbürger der Stadt Freising und u. a. ironischer Weise Ehrenmitglied der Aktion für das Leben kannten seine Gefährlichkeit und haben Pfarrer Peter H. die Kinder der Gemeinde zum Missbrauch zur Verfügung gestellt. So kann man das sehen. Denn wie nahmen Sie gegenüber den Gutachtern u. a. Stellung Wetters Beteiligung wird im Gutachten auf Seiten 754-850 dargestellt): (Zitat, S. 757) Vor 2010 sei nicht bekannt gewesen, welcher Schaden durch den Missbrauch den Opfern zugefügt werde. In der Odenwaldschule sei sexueller Missbrauch als pädagogisches Mittel angewandt worden. Die Unkenntnis über die Schäden auf Seiten der Opfer habe zur Folge gehabt, dass die Oper nicht die notwendige Zuwendung und Hilfe erfahren hätten. Die Täter seien nicht mit der nötigen Härte bestraft worden; ausreichende Präventivmaßnahmen seien nicht getroffen worden. (Zitatende)

Was für eine erbärmliche Einlassung. Muß man erst Kenntnis von den Folgen für Opfer haben, um zur Einsicht zu gelangen (die laut Gutachtern aber auch gar nicht vorliegt), insbesondere, wenn man vorgibt, Diener eines Gottes zu sein? Haben Sie den Begriff Nächstenliebe denn nur falsch verstanden und extensivst interpretiert? Tatsächlich reagiert die katholische Kirche doch nur und erst, wenn ein Täter und seine Taten aufgeflogen sind und auch dann winden Sie sich wie die Schlange und treten den Opfern weiterhin sprichwörtlich ins Gesicht, als ob Sie sie verspotten wollten. Und in Wahrheit haben Sie 2010 keinerlei “Erkenntnis” gehabt. Was war denn 2010? Die Missbrauchsfälle am Berliner Canisius-Kolleg, am Jesuiten-Kolleg Sankt Ansgar in Hamburg, am Jesuiten-Kolleg St. Blasien, am Bonner Aloisius-Kolleg, an der Schule des Benediktinerklosters Ettal, an der Odenwaldschule, Missbrauchsfälle in den Bistümern Hildesheim, Aachen, Paderborn, Mainz, Augsburg, Rottenburg, Essen, München, Speyer, Münster, Limburg, Regensburg (Domspatzen) und Fulda, wurden erstmals in der Öffentlichkeit publik. Da konnte man eben nichts mehr totschweigen. Und ja, das sieht zweifellos doch ganz systemisch aus. Erschreckt über die Fülle? Wie immer: Die Dunkelziffer dürfte ganz deutlich höher sein! Und wie reagiert die Kirche? Sie bezeichnet 2010 als eines der schwärzesten Jahre in der jüngeren Geschichte der katholischen Kirche in Deutschland (domradio.de der Diözese Erzbistum Köln, Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki). Tatsächlich sind die letzten rund 1500 Jahre (oder seit wann man eben von der katholischen Kirche als Institution sprechen kann) die schwärzesten aller aufrechten, gewissenhaften Menschen und aller Kinder, die gegen die menschenverachtende Gewalt, die die katholische Kirche gegen das “Volk Gottes”, so deren Bezeichnung für die Gemeinschaft der Gläubigen, ausübt, wehrlos sind. Eine redliche Institution würde das Jahr 2010 feiern, in dem endlich schwerste Verbrechen aufgedeckt werden, so daß man wirklich etwas dagegen unternehmen könnte, wenn man denn wollte. Aber das kann man von der katholischen Kirche offensichtlich leider nicht erwarten. Auch jetzt, 2022 wird weiter gelogen und herumgedruckst. Alles, was nicht objektiv bewiesen ist, wird abgestritten. Was will man auch erwarten. Man verhält sich eben so, wie sich jeder Straftäter, auch wenn er weder Meßgewand, noch rote Schuhe trägt, verhält.

Und unter dem Titel ”Ein Priester ist nicht schwul” ist ein Video zu sehen, in dem ein katholischer Prister, der sich zu seiner Homosexualität bekennt, von schweren Diskriminierungen innerhalb der katholischen Kirche berichtet. Also die kriminelle Vereinigung aus Pädophilen, deren Anstiftern, Beihelfern und Wegguckern will keine Menschen in ihren Reihen dulden, die sich zu ihrer sexuellen Identität bekennen, die allerdings weder strafbar, noch gefährlich ist, keinem wehtut, kein Menschenleben und keine Seele zerstört und keinerlei moralische Fragen aufwirft. - Im Gegensatz zu zahllosen Mißbrauchsfällen schwerster Art. Wäre die katholische Kirche nicht “die Kirche”, sondern eine weltliche Gemeinschaft, hätte sie mit Ermittlungen gegen eine kriminelle Vereinigung, die als Bande, ggf. sogar gewerbsmäßig sich zur dauerhaften Begehung schwerster Verberechen zusammengetan hat, zu rechnen.

Lassen wir niemanden zu kurz kommen: Auch der Ex-Papst Ratzinger, auf Lichtbildern teils irgendwie furchteinflößend wie die Fratze des Bösen, trägt seine schwere Mitschuld und nun lügt er, rudert etwas zurück und in die nächste Verharmlosung hinein. Mit ihm setzt sich das Gutachten auf Seiten 682-754 auseinander. “Interessantes” Detail: An einem Tatort (katholisch: Gemeinde) soll er als Erzbischof Kardinal Ratzinger einer Aktennotiz des Erzbischöflichen Ordinariates zufolge über viele Jahre hin einen Teil seiner Ferien verbracht haben, in der ein Bekannter von ihm nun Nachfolger eines einschlägig verurteilten Priesters war. Ratzinger bestritt nun: Er sei dort nur einmal gewesen (Seiten 688 ff.). Warum sollte er wohl lügen? Möchte man wissen, wie er seinen Urlaub dort konkret mit seinen Kollegen ausgestaltete?

Noch ein Zitat aus dem Gutachten, es geht um die Einsetzung eines Pfarrers (natürlich pädophil): Der Generalvikar/späterer Personalreferent Dr. Gerhard Gruber führt mit einer Stellungnahme vom 27.10.2021 aus: „Die veröffentlichte Zuschreibung der alleinigen Schuld für die Einsetzung von [Priester X.] an mich erfolgte letztlich im Ordinariat (Generalvikar/Pressestelle) mit dem Hinweis, daß ich zum Schutz des Papstes jetzt die alleinige Verantwortung zu übernehmen habe. [...] Ich habe mich gegen den Missbrauch meiner Person als Alleinverantwortlicher im Ordinariat immer gewehrt. Daß die Vorgehensweise von Generalvikar Dr. Beer damit begründet wurde, daß er Papst Benedikt XVI um jeden Preis schützen müsse, war mir bekannt. Damit wurde ich zur Abgabe der Erklärung gedrängt.“ (Zitatende) Wetter antwortet auf die Fage, warum Gruber die Alleinschuld auf sich genommen hätte, mit: “weiß ich nicht”. Klar: Der Kopf der Bande wird immer geschützt.

Erzbischof Reinhard Kardinal Marx wird attestiert, dass er es seinen Kollegen Tätern gegenüber (Zitat, S. 869) an der notwendigen Entschlossenheit und Klarheit fehlen ließ und diesen nach dem persönlichen Eindruck der Gutachter mit einer gewissen, in der Sache selbst nicht veranlassten Gleichgültigkeit begegnete. […] Dieser Eindruck wird durch den Umstand bestätigt, dass die Gutachter ein in irgendeiner Weise dokumentiertes unnachgiebiges Drängen auf die konsequente Verhängung tätigkeitsbeschränkender und Minderjährige schützender Maßnahme seitens des Erzbischofs Kardinal Marx nicht feststellen konnten. (Zitatende)

usw.!

In Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wurde zwar wiederholt ausgeführt, dass Mitwisser in der katholischen Kirche strafrechtlich nicht verpflichtet sind, Strafanzeige zu erstatten. Aber wenn solche Täter in eine andere Gemeinde versetzt werden, weitab vom letzten Tatort und weder in dieser Gemeinde auch nur irgendjemand informiert wird, noch der Täter kontrolliert wird, sondern weiterhin mit Kindern “zusammenarbeitet”, dann wird es aus meiner Sicht strafrechtlich doch relevant. Es ist, als würde man eine schön verzierte Schale Gift auf einen Tisch stellen und zusehen, wie Menschen davon essen. Das ist die katholische Kirche. Sie predigt die Liebe und das Leben und bringt den Tod. Opfer haben sich selbst getötet oder quälen sich mit malträtierter Seele durch das, was man kaum mehr Leben nennen kann. Wie die katholische Kirche dazu steht und wie sie weiterhin handelt, kann man nur als gleichgültig bis polemisch bezeichnen. Moralisch mind. Ist jeder Wissende verpflichtet, Strafanzeige zu erstatten, wenn nicht gar solche Täter besser ihrem weltlichen oder kirchenrechtlichen Richter zu entziehen und vor das jüngste Gericht zu bringen. Denn die Strafen (häufig nur Bewährungsstrafen), die in der Vergangenheit ausgesprochen wurden sind lächerlich.

Wer das Gutachtern lesen möchte, es aber nicht im internet findet (derzeit u. a. noch auf der Homepage der Kanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl oder auf tagesschau.de abrufbar), kann sich gerne an unser Büro wenden. Interessant sind auch die persönlichen Stellungnahmen, Schreiben, Anworten auf Fragen, wie sich z. B. Ratzinger für die gewährte Akteneinsicht vor seiner Stellungnahme bedankt. Eben wie im richtigen Straf-, bzw. Ermittlungsverfahren beantragt der potentielle Täter zunächst Akteneinsicht, bevor er sich zur Sache einlässt.


Zurück Druckoptimierte Version Diesen Artikel weiterempfehlen... Druckoptimierte Version
Die hier veröffentlichten Artikel und Kommentare stehen uneingeschränkt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Autors.
PrinterFriendly
Druckoptimierte Version
Fusszeile
© Rechtsanwalt Andreas Jelden, Stuttgart  | Tel 0711-78 78 530 | Fax 0711- 70 72 72 62
E-Mail: info@rechtsanwalt-jelden.de |

 
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*