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Vertragsrecht : Erhöhung der Stromkosten
15.01.2013 12:16 (5415 x gelesen)

Die Erhöhung der Stromkosten und die Benzinpreise sind Gegenstand vieler Fragen und grundsätzlich Anlaß, sich zu ärgern. Dennoch: Der Gesetzgeber, insbesondere der Europäische ist bemüht, Transparenz zu schaffen und im Interesse der Verbraucher auf die Preisgestaltung und Preisänderungen Einfluß zu nehmen. Allerdings bleibt es dabei, daß der Benzinpreis im Wesentlichen aus Steuern besteht.


EEG u. a. Gesetze und Verordnungen im Bereich Energie und Verbrauch: 

1. Die vom Bundestag beschlossenen Neuregelungen sind ein Schritt zur Umsetzung der Energiewende. Die Stromerzeugung auf hoher See soll künftig einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des Gesamtenergiebedarfs leisten. Die Kosten für den Ausbau der Offshore-Windenergie sollen zwischen Windparkbetreibern, Übertragungsnetzbetreibern und Stromkunden aufgeteilt werden. Sind Übertragungsnetze nicht rechtzeitig fertiggestellt, sodaß die Windparkbetreiber den Strom nicht einspeisen können, haften die Übertragugnsnetzbetreiber auf Schadensersatz und dürfen dieses Risiko in Grenzen auf die Verbraucher umlegen.
Kosten hierfür sind als "Offshore-Haftung" bei  0,25 ct. pro Kilowattstunde für Verbraucher gedeckelt. Bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr sind das 8,75 € mehr.

2. Die Umlage für die Förderung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien ("Erneuerbare-Energien-Gesetz", EEG) wird mit der Stromrechnung erhoben und steigt auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde.

3. Im Standbybetrieb dürfen neue Elektrogeräte ab Januar 2013 nicht mehr als 0,5 bis 1 Watt pro Stunde verbrauchen. Dies gilt für fast alle Haushalts- und Bürogeräte, Unterhaltungselektronik und elektronische Spiel- und Sportgeräte. Geräte, die diese Anforderung nicht erfüllen dürfen in der EU nicht mehr verkauft werden. (Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 samt Liste der betroffenen Geräte)

4. Bisher waren lediglich reine Elektroautos für fünf Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen sowie mit Brennstoffzellen angetriebene Fahrzeuge werden nun für zehn Jahre von der KFZ-Steuer befreit. Die Steuerbefreiung gilt bei Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31.12.2015, auch rückwirkend.

 

Benzinpreis:

Tankstellen in Deutschland müssen künftig die Kraftstoffpreise in Echtzeit an die neu geschaffene Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt übermitteln, die die Daten an Verbraucherinformationsdienste weitergibt. Dadurch sinken die Preise nicht automatisch, Autofahrer können dann aber per Internet (auch über internefähige Navigationsgeräte) die aktuellen Kraftstoffpreise erfahren, die günstigste Tankstelle ansteuern und eventuell dadurch den Wettbewerb fördern. In Österreich besteht eine entsprechende Pflicht bereits mit einer Verschärfung: Die Spritpreise dürfen nur einmal am Tag geändert werden. Eine bemerkenswerte Preissenkung konnte dennoch nicht festgestellt werden.


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