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Verkehrsrecht : Brief an Edward Snowden
20.02.2014 14:47 (5337 x gelesen)

Sehr geehrter Herr Snowden,



im Rahmen meiner Möglichkeiten gewähre ich Ihnen als politisch Verfolgter Asyl.

In den USA, die Ihre Auslieferung begehrt, ist die Einhaltung der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der http://eur-lex.europa.eu, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union">Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht sichergestellt. Leider wird dies offenbar weithin verkannt. Jedes Abkommen mit den USA kann eine Gefahr für demokratische Werte bedeuten. Freiheit, Freizügigkeit, Rechtsstaatlichkeit, die unveräußerlichen Menschenrechte, Presse- und Informationsfreiheit werden dort nicht in der Form beachtet, wie man es von einem neuzeitlichen demokratischen Rechtsstaat erwarten sollte. Dies zeigt sich gegenwärtig leider auf vielfältige Art und Weise:

  • Man bezeichnet sich als „Freund“, weigert sich aber, die Abhörmaßnahmen, auch die gegen die Regierung der BRD zu beenden.
  • Nachdem die EU-Kommission ein Ausfuhrverbot von Chemikalien (u. a. Thiopental-Natrium) zu Hinrichtungszwecken verhängt hat und offenbar auch amerikanische Unternehmen die Belieferung mit Chemikalien zur Vollstreckung der Todesstrafe in den USA verweigern, wurde ein Giftcocktail zusammengemischt, der zu einem langwierigen und schmerzhaften Sterben führt (Fall Dennis McGuier). Der stellvertretende Generalstaatsanwalt Thomas Madden sagte hierzu, es gäbe kein Recht auf schmerzfreie Exekution. Dabei verbietet die amerikanische Verfassung grausame und ungewöhnliche Strafen. Die grundlegenden Menschenrechte beinhalten ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Verhängung der Todesstrafe ist menschenrechtswidrig. Diese Hinrichtung erfüllte nach deutschen Recht zudem ein Mordmerkal (grausam).
  • Die 84-jährige Friedensaktivistin und Nonne Megan Rice hatte eine Straftat begangen. Die Schwere der Tat ist allerdings eher gering und die verhängte Freiheitsstrafe von nahezu drei Jahren Haft weit überzogen. Die Nonne ist Friedensaktivistin, der Anti-Atomkraft-Bewegung angeschlossen und mit zwei Begleitern (58 und 64 Jahre alt) und mit Bolzenschneidern, Taschenlampen sowie mit Blut gefüllten Babyflaschen „bewaffnet“ in das Gelände der US-Atomanlage Y-12 National Security Complex in Oak Ridge, Tennessee (Lagerstätte für waffenfähiges, hochangereichertes Uran, angeblich gesichert wie Fort Knox) eingedrungen, um Friedensbotschaften auf die Außenmauern der Anlage zu sprühen. Peinlich für die USA, dass einer 84-jährigen Nonne so etwas überhaupt gelingen kann. Vom Bundesanwalt Jeff Theodore wurde die Schwere der Tat u.a. damit begründet, dass man die Straftat auch noch als Werbung für ihr Anliegen benutzt. Das Anliegen: Abschaffung von Atomwaffen und Frieden auf Erden. Von einem Land, in dem ein solches Anliegen einen hohen Strafantrag begründet und eine solch hohe Strafe verhängt wird, kann man kein rechtsstaatliches Strafverfahren erwarten.
  • Verschiedene Foltermethoden werden in Gefängnissen der USA gerne angewendet. Man kennt die Berichte aus Guantanamo. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit und ausdrücklich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN-Menschenrechtscharte) beinhaltet ein Folterverbot (Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden).
  • Wieder einmal wird die Religion dazu benutzt, Diskriminierungen zu rechtfertigen. Kann ernsthaft jemand in seiner Religionsausübung gestürt werden, wenn er einem/einer Homosexuellen ein Brot verkauft? Überwiegt denn hier die Religionsfreiheit den Anspruch auf Achtung der Menschenwürde und Gleichheit vor dem Gesetz, wo doch die reformierte christliche Kirche Toleranz und Menschenliebe predigt? In einigen Bundesstaaten der USA (z. B. Arizona auf Grundlage der Senate Bill 1062) geht man offenbar davon aus. An diese Gläubigen gerichtet: Gott soll den Menschen nach seinem Ebenbild geschaffen haben. Vielleicht war Gott schwul? Die Diskussion, ob die Person zur Rechten Jesus beim letzten Abendmahl Maria Magdalena war, aussen vor gelassen: Jesus soll mit 12 Männern/Jüngern durch die Lande gezogen sein. Sie teilten alles. Vielleicht war Jesus schwul? Vielleicht war es die erste Schwulenbewegung überhaupt?
  • Kurz nach Meldungen über Äußerungen, die Frau Timoschenko zugeschrieben werden, wie diese Handfeuerwaffen gegen Herrn Putin einsetzen würde, schreien die ersten US-Senatoren nach Aufrüstung der Ukraine. Kriegstreiberei?
  • EIne US-amerikanische Berzirksrichterin erlaubt die Zwangsernährung des Guantanamo-Häftlings Abu Wa'el Dhiab durch das Militär (bekanntermaßen für humane Methoden bekannte Ernährungsexperten...). Das Verteidigungsministerium lehnt eine humanere Art der Zwangsernährung (zu der der Häftling bereit wäre) als das Fixieren des Häftlings und Zwangsernährung mittels Nasensonde ab. Die USA halten ihn seit 2002, also seit 12 Jahren ohne Anklage gefangen!
  • etc. etc.

Das Grundgesetz der BRD gewährt die Unantastbarkeit der Würde des Menschen und verpflichtet alle staatliche Gewalt, die Menschenwürde zu schützen und zu achten. Das deutsche Volk bekennt sich im Grundgesetz zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Ihnen, sehr geehrter Herr Snowden, Asyl zu verweigern, wäre meines Erachtens verfassungswidrig, denn Sie haben über das notwendige Mittel, Geheimnisse zu verraten, schwere Straftaten aufgedeckt, deren Ausmaß unbegreiflich ist und von denen der "Täter" weiterhin nicht ablässt. Ob Ihr Anspruch auf ein faires Verfahren und eine angemessene Strafe in den USA gewahrt wird, ist mindestens fraglich und ich bezweifle, ob man Rechtfertigungsgründe überhaupt ernsthaft in Erwägung zieht.  Bieten kann ich Ihnen nicht viel, aber eine bequeme Unterkunft, gutes Essen und eine IT-Ausstattung, selbstverständlich gründlich überwacht und ausgespäht.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Jelden
Rechtsanwalt


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