08.04.2011 13:21 (6412 x gelesen)
Das LG Itzehoe hat am 08.04.2011 ein Urteil des zuständigen Amtsgerichts bestätigt, wonach ein Fahrzeughalter bzw. der Fahrer keinen Schadensersatz zahlen muss, wenn er eine Wasserlache auf der Straße nicht in Schrittgeschwindigkeit durchfährt und durch Spritzwasser die Kleidung eines Fußgängers verschmutzt wird.