Ein absurder Vorschlag, der nur von den Autoherstellern selber kommen kann und von Lobbyisten befeuert wird. Zum Glück – denn die Hoffnung war schwach – spricht sich die Mehrheit der Wirtschaftsweisen dagegen aus. Warum aber?
Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auf die Dauer von sechs Wochen begrenzt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Ein einheitlicher Verhinderungsfall ist regelmäßig hinreichend indiziert, wenn zwischen einer "ersten" krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und einer dem Arbeitnehmer im Wege der "Erstbescheinigung" attestierten weiteren Arbeitsunfähigkeit ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Hiervon ist auszugehen, wenn die bescheinigten Arbeitsverhinderungen zeitlich entweder unmittelbar aufeinanderfolgen oder zwischen ihnen lediglich ein für den erkrankten Arbeitnehmer arbeitsfreier Tag oder ein arbeitsfreies Wochenende liegt.
Es gibt Verantwortliche!
Der Raubtierkapitalismusbeschleuniger
Ob man Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Entgeltfortzahlung hat, ist – wie immer – eine Frage des jeweiligen Einzelfalls