Vergangenen Monat, im August 2020 erst wurde bekannt, daß in der Lungenheilanstalt der Caritas in Wittlich das Medikament Contergan bis 1960 an Hunderten von Säuglingen und kranken Kindern getestet wurde. Das scheint wenig überraschend: Die katholische Kirche (wenn man das zur Vereinfachung einmal so pauschal sagen darf) ist doch kein Langeweiler, sondern eben sehr vielseitig, wenn es darum geht, Kinder zu mißbrauchen. Und recht effektiv darin, zu vertuschen. Mit rund 2020 Jahren Erfahrung. Und die "Erfolgsmeldungen" reißen nicht ab.
Für Übertretungen ab 28.04.2020 droht(e) eher ein Fahrverbot und Bußgelder wurden erhöht.
Ein absurder Vorschlag, der nur von den Autoherstellern selber kommen kann und von Lobbyisten befeuert wird. Zum Glück – denn die Hoffnung war schwach – spricht sich die Mehrheit der Wirtschaftsweisen dagegen aus. Warum aber?
Nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit auf die Dauer von sechs Wochen begrenzt, wenn während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
Ein einheitlicher Verhinderungsfall ist regelmäßig hinreichend indiziert, wenn zwischen einer "ersten" krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und einer dem Arbeitnehmer im Wege der "Erstbescheinigung" attestierten weiteren Arbeitsunfähigkeit ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Hiervon ist auszugehen, wenn die bescheinigten Arbeitsverhinderungen zeitlich entweder unmittelbar aufeinanderfolgen oder zwischen ihnen lediglich ein für den erkrankten Arbeitnehmer arbeitsfreier Tag oder ein arbeitsfreies Wochenende liegt.
Es gibt Verantwortliche!