Die Frage, ob Urlaubstage erhalten bleiben, wenn während dieser Urlaubstage häusliche Quarantäne angeordnet war, steht vor ihrer Beantwortung durch den EuGH.
Das BAG hatte über die Frage zu entscheiden, ob Arbeitstage, die aufgrund Kurzarbeit ausfallen, bei einer unterjährigen Neuberechnung des Jahresurlaubs Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen sind. Ob während Kurzarbeit null also Urlaubsansprüche entstehen oder nicht.
Wird man während des Urlaubs krank, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet, § 9 BUrlG. Kurz gesagt: Mit Beginn der Erkrankung endet der Urlaub. Nach aktueller Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt hat eine nachgewiesene Krankheit an Tagen einer tariflichen Freistellung dieselbe Folge: Die Tage der Freistellung bleiben erhalten.
Arbeitgeber stellen im Fall einer ordentlichen Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist, im Fall einer außerordentlichen (firistlosen) Kündigung aus wichtigem Grund sofort die Zahlung des Entgelts einstellen. Erweist sich die Kündigung im Kündigungsschutzverfahren als unwirksam, können Arbeitnehmer/innen Anspruch auf das vereinbarte monatliche Entgelt aus Annahmeverzug geltend machen, § 615 BGB.
Der Arbeitgeber hat gegen den Arbeitnehmer, der Vergütung wegen Annahmeverzugs fordert, einen Auskunftsanspruch über die von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter unterbreiteten Vermittlungsvorschläge. Grundlage des Auskunftsbegehrens ist eine Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nach § 242 BGB.
Am 26.01.2022, sechs Tage nach Präsentation des vom Erzbistum München und Freising in Auftrag gegebenen Gutachtens über Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche (mindestens 497 Opfer und 235 mutmaßliche Täter), berichtet der Spiegel (online) von einem extremen Anstieg von Kirchenaustritten.
Mit welchen Lügen die katholische Kirchen ihr Verhalten fortsetzt (nur ein kleiner Ausschnitt) und welche Erkenntnisse das Gutachten bringt: