Die EU: alte Ideale als Lehre aus vielen Kriegen und Völkerschlachten oder Neuinszenierung des alten Spiels, die Bedürftigen an den (Zins-)Tropf der Wohlhabenden zu hängen? Grexit, das künftige Unwort oder (Teil-)Schuldenschnitt? Es geht nur um Geld während weltweit über 50 Millionen Menschen in Not auf der Flucht sind, die allergrößtenteils in angrenzenden und ohnehin schon armen Ländern Zuflucht finden.
Man meint, in Deutschland sei alles bis ins Detail gesetzlich geregelt. In sehr vielen Bereichen ist das auch so. Die Zeitung Die Welt schrieb 2004 über die Steuergesetzgebung, es gäbe gut 200 Gesetze und fast 100.000 Verordnungen. Die Menge dürfte zugenommen haben.
Umso erstaunlicher ist es, dass die Voraussetzungen eines rechtmäßigen Streiks nirgends gesetzlich geregelt sind sondern allein durch die Rechtsprechung des BAG. Allein in Art. 9 III GG ist das grundsätzliche Recht zum Arbeitskampf verfassungsrechtlich verankert. Doch das Grundgesetz bindet unmittelbar nur den Staat (s. Art. 1 III GG).
Der BGH hat am 15.04.2015 unter Az VIII ZR 80/14 einen Fall entschieden, in dem gemäß Urteil angesichts der Mängel der Kaufsache, hier eines Gebrauchtwagens vom Händler, die Nacherfüllung dem Käufer unzumutbar ist und er deshalb zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist.
Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens darf seine Haftung für Mängel am Pkw nach aktueller BGH-Rechtsprechung, Urteil vom 04.02.2015 nicht vollständig ausschließen. Allseits erhältliche Vertragsformulare sollten dringend vor Verwendung inhaltlich überprüft werden.
Laut Urteil des VG München vom 09.12.2014, M 1 K 14.2841 hat die alkoholbedingte strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB keine Tatbestandswirkung für das Vorliegen von Alkoholmissbrauch im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a FeV.
Für die Feststellung, dass die Versagung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis rechtswidrig war, kann ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse aufgrund eines Amtshaftungsanspruchs (Schadensersatzanspruchs) z. B. für Taxi- und Anwaltskosten bestehen.