Schlimm: PC gekauft, auf dem Windows 8 vorinstalliert ist. Nun gut, man kann es ja entfernen... denkt man. Aber so leicht ist das gar nicht.
Im Wesentlichen umfaßt das Mietrechtsänderungsgesetz folgende Regelungskomplexe:
Die energetische Modernisierung von Wohnraum und dabei eine Beschränkung des Minderungsrechts, die Förderung des Contracting (gewerbliche Wärmelieferung durch ein spezialisiertes Unternehmen), die Bekämpfung des Mietnomadentums und den Kündigungsschutz bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Außerdem sind die Bundesländer ermächtigt, den Anstieg von Bestandsmieten auf lokalen Teilmärkten mit knappem Angebot abzudämpfen.
Das AG München hat mit Urteil vom 02.10.2012, 473 C 12502/12 der Klage des Vermieters auf Beseitigung einer vom Mieter montierten Parabolantenne stattgegeben. Trotz Migrationshintergrund beim Mieter ergab die Abwägung der Bedürfnisse und Interessen von Mieter und Vermieter/Eigentümer die Beseitigungspflicht des Mieters. Er wurde auf eine mit nicht unerheblichen monatlichen Kosten verbundene andere Empfangsmöglichkeiten verwiesen.
Am 08.04.2013 wurde im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung verkündet: Ab dem 01.07.2013 gelten damit höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.
Jeder trägt ein Stück soziale Verantwortung und muß selbst entscheiden, wie er damit umgeht.
Gegen die Nestlé Deutschland AG hat das Bundeskartellamt eine Geldbuße in Höhe von rund 20 Mio Euro in mehreren Verfahren gegen Konsumgüterhersteller wegen des unzulässigen Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen. Was bedeutet das für die Nestlé Deutschland AG?