Jeder trägt ein Stück soziale Verantwortung und muß selbst entscheiden, wie er damit umgeht.
Gegen die Nestlé Deutschland AG hat das Bundeskartellamt eine Geldbuße in Höhe von rund 20 Mio Euro in mehreren Verfahren gegen Konsumgüterhersteller wegen des unzulässigen Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen. Was bedeutet das für die Nestlé Deutschland AG?
Das Urteil des LG Köln vom 14. März 2013, 14 O 320/12 werden WG-Bewohner und andere, die Wohnraum untervermieten und ihren Telefon- und Internetanschluss zur Verfügung stellen, mit grosser Erleichterung aufnehmen.
Der BGH hat am 20.03.2013, VIII ZR 168/12 eine für Tierfreunde höchst erfreulich Entscheidung zur Tierhaltung (insb. Hunde und Katzen) getroffen: Die in vielen Mietverträgen enthaltene Klausel, die die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietsache, ob Wohnung oder Haus verbietet, ist unwirksam. Dies gilt grundsätzlich nur bei vorformulierten Verträgen, wie sie allerdings ganz überwiegend verwendet werde. Grund ist u. a. die unangemessene Benachteiligung der Mieter durch dieses pauschale Verbot.
Statistisch soll die häufigste Ursache für von Rechtsanwälten produzierte Haftungsfälle die Versäumung einer Frist sein. Mitunter wird das auf eine starke Auslastung zurückgeführt: Wo gehobelt wird, da fallen Späne.
Man sollte meinen, der BRD als Kläger passiert so etwas nicht. Einem derart aufgeblasenen Staats- und Verwaltungsapparat stehen ausreichend Ressourcen zur Verfügung. Und doch: Die Klage der BRD gegen die Europäische Kommission, den Beschluss der Kommission vom 26. Januar 2011, K (2011) 275 im Verfahren „Staatliche Beihilfe C 7/2010 — KStG, Sanierungsklausel“ für nichtig zu erklären, wurde EINEN TAG ZU SPÄT beim Gericht (EU) eingereicht und daher...
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Solange ein sachlicher Grund für eine Befristung von Arbeitsverträgen oder -verhältnissen vorliegt, bestimmt das Gesetz weder eine zeitliche oder mengenmäßige Obergrenze ganz im Gegensatz zur kalendermäßigen Befristung. Der EuGH hat dies im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens klargestellt (EuGH vom 26.01.2012, C-586-10). Das BAG hat daraufhin dem Berufungsgericht zur Aufgabe gemacht, eine nach Unionsrechts gebotene, nach deutschem Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs vorzunehmende umfassende Missbrauchskontrolle durchzuführen. Im vorliegenden Streitfall sprechen Anzahl und Dauer der vorangegangenen befristeten Arbeitsverträge dafür, dass das beklagte Land die an sich eröffnete Möglichkeit der Vertretungsbefristung rechtsmissbräuchlich ausgenutzt hat. Der Rechtsstreit wurde vom BAG an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, um dem beklagten Land Gelegenheit zu geben, die besonderen Umstände vorzutragen, die der Annahme des an sich indizierten Rechtsmissbrauchs entgegenstehen.