Können sich Nachbarn untereinander nicht einig werden, führt der übliche Weg hierzulande zunächst zum Rechtsanwalt, dann zum Schlichter (s. Schlichtungsgesetz Baden-Württemberg) und nötigenfalls anchließend noch zum Richter.
Laut Hinweisbeschluß des OVG Koblenz vom 19.07.2012 müssen öffentliche Parkplätze nicht insgesamt schnee- und eisfrei gehalten werden. Auch Glättestellen sind hinzunehmen, wenn sie den Weg nicht vollständig versperren und gemieden werden können. Dabei muß eine geradlinige Verbindung zu den jeweiligen Zielorten nicht gewährleistet sein. Es kann sogar hinzunehmen sein, wenige Schritte auf nicht geräumtem und nicht gestreutem Untergrund zurückzulegen, ehe verkehrssichere Flächen erreicht werden. Die gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz eingelegte Berufung wurde daraufhin zurückgenommen.
Ab 01.01.2013 gilt ein höherer Selbstbehalt zugunsten Unterhaltspflichtiger gegenüber Kindern, Ehegatten, Kindsmutter, bzw. -vater und Eltern
Die unterschiedlichen Selbstbehalte sind unter (Mehr Infos) dargestellt.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bestätigt in nachfolgend wiedergegebenem Urteil vom 09.03.2012, 9 Sa 155/11 seine Rechtsprechung vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11 zur Urlaubsabgeltung. Danach verfällt Urlaub, der wegen Krankheit nicht genommen werden kann, 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Gegen die Entscheidung vom 09.03.2012 wurde unter Az: 9 AZR 462/12 Revision zum Bundesarbeitsgericht eingelegt
Der hier dargestellten Rechtssprechung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zum ersatzlosen Verfall des Urlaubsanspruchs, der wegen Krankheit nicht genommen werden kann, folgt auch das Sächsische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 22.03.2012, 9 Sa 321/11.