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Verkehrsrecht : Klimakleber
23.01.2025 12:39 (99 x gelesen)

"Klimakleber" - leider doppelter Unsinn

Die sog. Klimakleberei hat leider ihren Zweck verfehlt.

1. Warum Kunstwerke in Mitleidenschaft gezogen werden, erschließt sich kaum. Kunst, deren Erhaltung und Ausstellung sind ja nichts, was von bzw . im Interesse von "Umweltschädigern" geschieht. Sie sind um ihrer selbst und der Kunst Willen nahezu so erhaltungswürdig, wie der Planet. Auch Kunst, Denkmale u. ä. sind gesetzlich vor schädlichen Umwelteinwirkungen

Und es ist eben rechtlich nicht i. O., den Verkehr zu blockieren, indem man sich irgendwo festklebt. Es ist zudem gefährlich. Und es weckt bei Betroffenen Zorn statt Verständnis.

2. Dieser Zorn und die sonstigen Folgen der Aktionen waren Rückenwind in Berichterstattung, Kommentierung und "Behandlung" von Täterinnen und Tätern. Klimakleber ist ein negativ belasteter Begriff. Eine Verunglimpfung, die geeignet war und ist, die Sache, um die es geht, auszublenden. Steilvorlage genutzt. Nun schaden diese Aktionen - nicht mehr nur wegen verbrannten Treibstoffs im Stau - der Sache.

Wenn der Verkehr legal aufgehalten werden soll, warum nicht einen sperrigen Anhänger bzw. "Karren" (mit zulässiger Gesamtbreite) zu Fuß oder mit dem Fahrrad auf der Straße auf dem Weg von A nach B hinter sich her ziehen? Wer das tut, muß sogar die Fahrbahn benutzen.

§ 25 Abs. 2 StVO: Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden. Benutzen zu Fuß Gehende, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.


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