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Aktuelles

Aktuelles aus den Rechtsgebieten

19.04.2011 13:36 (8076 x gelesen)

BGH 1 StR 582/10 - Beschluss vom 12. Januar 2011

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 12. Mai 2010 mit den Feststellungen aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO).

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.



18.04.2011 23:44 (8065 x gelesen)

Das Entfernen nicht vom Unfallort selbst, sondern von einem anderen Ort, an welchem der Täter erstmals vom Unfall erfahren hat, erfüllt nicht den Tatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Auch eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB scheidet aus, da das unvorsätzliche Verlassen des Unfallorts nicht vom Wortlaut der Norm erfasst wird (Anschluss BVerfG v. 19.03.2007, 2 BvR 2273/06). Der Senat sieht keine Veranlassung, die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zum Begriff des Unfallorts zu modifizieren, um auf diese Weise Fälle strafrechtlich zu erfassen, in denen der Täter nachträglich auf den Unfall hingewiesen wird und sich dennoch weiter entfernt (BGH v.15.11.2010, 4 StR 413/10).



15.04.2011 13:51 (8730 x gelesen)

Nach § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB werden zur Bestimmung der gesetzlichen Kündigungsfrist Zeiten der Beschäftigungsdauer nicht berücksichtigt, die vor Vollendung des 25. Lenensjahres des Arbeitnehmers liegen. - Diese Norm ist rechtswidrig!



14.04.2011 11:43 (10069 x gelesen)

Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 06.04.2011, 7 AZR 716/09 ist die zeitliche Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund auch bei früherer Beschäftigung bei diesem Arbeitgeber zulässig, wenn diese frühere Beschäftigung bereits mehr als drei Jahre zurückliegt.



12.04.2011 16:08 (9432 x gelesen)

Eine auf einen Zahlungsrückstand des Mieters einer Wohnung gegenüber dem Stromversorger beruhende Unterbrechung der Stromlieferung (Ausbau des Stromzählers) führt nicht zu einer Minderung der Miete, da dieser Mangel der Sphäre des Mieters zuzurechnen ist.



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